Fissurenversiegelung

Was ist eine Fissurenversiegelung?
Grübchen und Fissuren unserer Zähne sind sehr kariesanfällig. Deshalb sind diese Flächen in fortgeschrittenem Alter oft schon gefüllt.

Schaut man sich einen ungefüllten Backenzahn von oben an, kann man sehr gut die Fissuren (Rillen und Vertiefungen) erkennen.
Diese zerklüftete Oberfläche ist schlechter zu reinigen und bietet kariesverursachenden Bakterien Unterschlupf. Dies ist bei tiefen oder ampullenförmigen Fissuren noch ausgeprägter. Mit dem Fissurenversiegelungsmaterial (sehr dünnfließender Zahnfüllungskunststoff) werden diese Freiräume aufgefüllt, bis die nun geglättete Oberfläche leicht mit der Bürste zu reinigen ist.

Der Zahn erhält damit einen wirksamen Schutz gegen Karies. Allerdings gehört eine gelegte Fissurenversiegelung in die Überwachung des Zahnarztes, da der Patient den schmerzfreien Verlust nicht bemerkt. Ebenso ist eine gute Mundhygiene Voraussetzung für den langfristigen Erfolg einer solchen Maßnahme. Fissurenversiegelungen sind als besonders wirksamer Kariesschutz zu empfehlen, da fissurenversiegelte Zähne erheblich weniger von Karies befallen werden als nicht versiegelte Zähne.

Wann soll eine Fissurenversiegelung durchgeführt werden?
Die zu versiegelnde Fissur muss vor der Versiegelung noch kariesfrei sein. Deshalb ist nach Durchbruch des Zahnes die Versiegelung am sinnvollsten. Die Kariesfreiheit kann auf Wunsch mittels Fluoreszenzverfahren (Diagnodent) überprüft werden.  Sollten minimale Kariesstellen vorhanden sein, müssen diese entfernt werden, man spricht dann von einer erweiterten Fissurenversiegelung.
Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt für alle 6 bis 18 Jährigen die Kosten der Fissurenversiegelung an den großen Backenzähnen. Die Versiegelung aller übrigen Zähne ist eine Privatleistung. Für welche Zähne eine Versiegelung wann sinnvoll ist, kann erst nach einer Untersuchung festgelegt werden.


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